Das Arzneimittel Axitinib (Handelsname Inlyta) ist seit September 2012 in Deutschland für Patientinnen und Patienten zugelassen, die an einem fortgeschrittenen Nierenzellkrebs erkrankt sind und bei denen eine andere medikamentöse Therapie keinen Erfolg hatte.
Nierenzellkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Niere. Ein Nierenzellkrebs kann in seinem Wachstum bereits so weit fortgeschritten sein oder Metastasen in anderen Organen gebildet haben, dass er durch eine Operation nicht mehr geheilt werden kann. Axitinib soll das weitere Tumorwachstum verzögern und so das Leben verlängern. Axitinib ist zugelassen für Erwachsene mit fortgeschrittenem Nierenzellkrebs, die erfolglos mit einem Zytokin oder dem Wirkstoff Sunitinib behandelt wurden.
Wie wird Axitinib angewendet?
- Axitinib wird zweimal pro Tag in Tablettenform eingenommen. Eine Tablette enthält 1 oder 5 mg Axitinib.
- Bei Behandlungsbeginn werden zweimal täglich 5 mg eingenommen. Die Dosis wird individuell angepasst und auf maximal zweimal täglich 10 mg gesteigert.
Womit wurde Axitinib verglichen?
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Ende 2012 geprüft, ob Menschen mit fortgeschrittenem Nierenzellkrebs, die bisher erfolglos mit einem Zytokin oder mit Sunitinib behandelt wurden, von Axitinib profitieren können. Zum Vergleich sollten Studien mit folgenden Patientengruppen herangezogen werden:
Bei Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkrebs, die erfolglos mit Sunitinib vorbehandelt wurden, sollte Axitinib mit Everolimus verglichen werden. Allerdings lag dem IQWiG für diesen Vergleich keine geeignete Studie vor.
Bei Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkrebs, die erfolglos mit einem Zytokin vorbehandelt wurden, wurde Axitinib mit Sorafenib verglichen. Nur für diesen Vergleich gab es eine geeignete Studie.
Hat Axitinib Vorteile?
Hat Axitinib Nachteile?
- Gesamtzahl an Nebenwirkungen: Bei fast allen Patientinnen und Patienten traten Nebenwirkungen auf, unabhängig davon, ob sie Axitinib oder Sorafenib einnahmen. Wie lange es bis zur ersten schwerwiegenden Nebenwirkung dauerte oder wie oft diese zum Abbruch der Behandlung führte, unterschied sich zwischen Axitinib und Sorafenib nicht.
- Stimmstörungen traten bei beiden Behandlungen auf. Die Daten deuten aber darauf hin, dass Axitinib häufiger (bei 30 von 100) eine Stimmstörung auslöst als Sorafinib (bei 12 von 100).
- Generelle Informationen über weitere mögliche Nebenwirkungen finden sich im Beipackzettel.
Wo finde ich weitere Informationen?
Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines im Januar 2013 veröffentlichten Gutachtens des IQWiG zusammen. Das vollständige Gutachten finden Sie auf der Website des IQWiG hier.
Auftraggeber ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der „frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V“. Der G-BA hat Ende März 2013 auf Basis des Gutachtens und eingegangener Stellungnahmen einen Beschluss zum Zusatznutzen von Axitinib (Inlyta) gefasst. Über den Hintergrund der Nutzenbewertung und den Beschluss können Sie sich auf der Website des G-BA informieren: www.g-ba.de
Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) / www.gesundheitsinformation.de